Was bedeutet D-Arzt / Durchgangsarzt?

Als Arzt mit speziellen unfallmedizinischen Kenntnissen ist der Durchgangsarzt im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften für die Behandlung von

  Arbeitsunfällen  (Unfälle auf der Arbeit)
  Wegeunfällen    (Unfälle auf dem Weg zur Arbeit ) sowie
  Schulunfällen    (Unfälle in der Schule und in Kindereinrichtungen)

zuständig. Der D-Arzt steuert und koordiniert das gesamte Heilverfahren von der Erstversorgung über die Rehabilitation bis hin zur Festlegung von Entschädigungsleistungen und Kontakten zu behandelnden Fachärzten, Unfallkliniken, Rehabilitationseinrichtungen und der zuständigen Unfallversicherungen.
Sprechzeiten:

Montags, Dienstags,
Donnerstag, Freitags

8:00 - 12:00 Uhr
Montags
14:00 - 16:00 Uhr
Dienstags, Donnerstags
14:00 - 18:00 Uhr
Mittwochs, Samstags
nach Vereinbarung